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Regel für Links- und Rechtsbezeichnungen
nach DIN-Norm 107

Welches Band für welche Tür?

Linkstüren - Linksbänder
Öffnet man eine Tür zu sich hin und der Drehpunkt ist links, so handelt es sich um eine Linkstür (DIN links) mit einem Linksband.

Rechtstüren - Rechtsbänder
Öffnet man eine Tür zu sich hin und der Drehpunkt ist rechts, so handelt es sich um eine Rechtstür (DIN rechts) mit einem Rechtsband.




Alle Scharniere mit festem Gewerbe (außer den gekröpften Ausführungen mit Knopfausziehstift) lassen sich rechts und links anschlagen. Bei allen anderen aushebbaren Bändern ist grundsätzlich links und rechts zu unterscheiden.


Was ist ein Linksband - Was ist ein Rechtsband?

Bei der Links- und Rechtsunterscheidung von Bändern mit Aufschraublappen sind diese in aufgeschlagenem Zustand von vorn gegen die Seite der Schraublochversenkung zu betrachten. Steht der Türlappen (Flügellappen) nach links, so handelt es sich um ein Linksband (DIN links), steht er nach rechts, so ist es ein Rechtsband (DIN rechts).


Bei Schrankfitschen zum Einstemmen wird das Band von der Rolle aus betrachtet. Läuft der Türlappen (Flügellappen) links seitlich (tangential) von der Rolle ab, so handelt es sich um ein Linksband (DIN links), läuft er nach rechts ab, so ist es ein Rechtsband (DIN rechts). Bei Bändern mit gleichstehenden Lappen gilt dieselbe Regel.